Die Finanzierung der TipTop-Care Pflegebox erfolgt gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI. Pflegekassen erstatten monatlich bis zu 42,- EUR für speziell ausgewählte Pflegehilfsmittel, ohne Rücksicht auf den Pflegegrad. Dies umfasst Produkte wie Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel und andere relevante Artikel
Die TipTop-Care Pflegebox ist für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 gleichermaßen verfügbar.
Jeder Pflegebedürftige, der in seinem eigenen Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft betreut wird, ist berechtigt, eine TipTop-Care Pflegebox zu erhalten
Die TipTop-Care Pflegebox erhalten Menschen, die von einem nahestehenden Menschen (Familienmitglied, Bekannter usw.) unterstützt werden.
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